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Beratungsbereich - Für Menschen mit Hörschädigung jetzt auch Merkblätter in Leichter Sprache

Die Merkblätter des Beratungsbereichs sind nun auch in Leichter Sprache erhältlich. Damit kommt die Conterganstiftung der Handlungsempfehlung der Bundesregierung nach, hörgeschädigten Betroffenen eine Unterstützung beim Lesen, Schreiben und Verstehen des geschriebenen Wortes auch in Bezug auf das Beratungsangebot zu gewähren (vgl. Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Conterganstiftungsgesetz).

Darüber hinaus leistet die Stiftung bereits die gewünschte Unterstützung auf sprachlicher Ebene mit Hörenden. Denn die Conterganstiftung für behinderte Menschen hat die Möglichkeit geschaffen, dass gehörlose und hörgeschädigte Betroffene das Beratungsangebot mittels Gebärdensprachdolmetscher in Anspruch nehmen können. Dabei ist es unerheblich, ob es um eine Beratung des Leistungsbereichs zu den Leistungen der Stiftung oder eine Beratung des Beratungsbereichs zum deutschen Sozialleistungssystem geht. Die Kosten werden von der Conterganstiftung getragen (CIP berichtete hier).

Richten Sie Ihre Anfrage gerne an den Beratungsbereich (E-Mail: beratung@contergan.bund.de / Telefon: 0221 3673-3673).