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Ausschüttung des Stiftungskapitals: Auf Bedenken wird eingegangen

Der Vorstand der Conterganstiftung hat beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angeregt, das Stiftungskapital an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung auszuschütten. Am 31.08.2020 hatten wir im CIP darüber berichtet (Den Beitrag finden Sie hier). Dieter Hackler, Vorstand der Conterganstiftung: „Zwischenzeitlich haben wir viele positive Rückmeldungen zu unserem Vorstoß erhalten, worüber wir uns sehr freuen. Wir interpretieren dies als Bestätigung des von uns vorgeschlagenen Wegs.“

Einige Betroffene haben aber auch Ihre Sorgen und Bedenken mitgeteilt, auf die wir hier gerne eingehen. Weil es für das Stiftungsvermögen aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus auf lange Sicht keine wirtschaftlichen Anlagemöglichkeiten gibt, hat der Vorstand der Conterganstiftung die Idee einer Ausschüttung des Stiftungskapitals beim zuständigen Bundesfamilienministerium ins Gespräch gebracht. Dieter Hackler: „Wir haben dies im August 2020 öffentlich gemacht, da damals wie gegenwärtig wegen der Pandemie keine Stiftungsratssitzungen stattfinden. Üblicherweise hätten wir unseren Vorschlag im Stiftungsrat zur Abstimmung stellen lassen.“ Mit der vorzeitigen Ausschüttung könnte man zum einen dem realen Wertverlust des Stiftungsvermögens vorbeugen. Zum anderen kämen die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger in den Genuss einer größeren Einmalzahlung, die sie entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse einsetzen könnten.

Aus dem Stiftungsvermögen wird bislang die jährliche Sonderzahlung finanziert – solange die Stiftung über dieses Vermögen verfügt (§ 13 Absatz 1 und § 11 Nummer 1 Satz 2 Conterganstiftungsgesetz). Durch eine Ausschüttung des Stiftungsvermögens würde die Auszahlung der jährlichen Sonderzahlung zukünftig entfallen. Dieter Hackler: „Im März 2022 könnte bei einer Ausschüttung die Summe von 43.500.000 Euro an die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger gezahlt werden.“ Sie würden so nach heutigem Stand zu diesem Zeitpunkt eine Einmalzahlung in etwa der 7,5-fachen Höhe der bislang üblichen jährlichen Sonderzahlung erhalten.

Für die Umsetzung dieser Überlegung wäre zunächst eine Gesetzesänderung erforderlich. In deren Zuge könnte gegebenenfalls auch der Kapitalstock der Stiftung aufgelöst werden. Hierdurch würde sich die für die Ausschüttung zur Verfügung stehende Summe um bis zu 6.500.000 Euro erhöhen.

Befürchtungen, dass durch eine Auflösung des Stiftungskapitals und des Kapitalstocks die Stiftung als Institution gefährdet würde, hält Dieter Hackler für unbegründet: „Der gesetzliche Auftrag der Stiftung, der durch Bundesmittel finanziert wird, muss unabhängig von einer Ausschüttung weiter erfüllt werden. Die monatlichen Rentenzahlungen und die jährliche Pauschale zur Deckung spezifischer Bedarfe bleiben daher von einer Ausschüttung unberührt.“

Dieter Hackler weiter: „Mit dem Vorstoß will die Conterganstiftung die Interessen der Betroffenen vertreten und Sorge dafür tragen, dass diese nicht Leidtragende des fortschreitenden Wertverlustes werden.“

Über die weiteren Entwicklungen in dieser Sache informieren wir Sie auf unserer Webseite ausführlich und zeitnah.