Das Bild zeigt einen Tresor, der mit einem Schlüssel geöffnet wird

Vorstand der Conterganstiftung regt die Ausschüttung des Stiftungskapitals an

60 Jahre nach Bekanntwerden des Conterganskandals regt der Vorstand der Conterganstiftung in einem Schreiben an das Bundesfamilienministerium an, das verbliebene Stiftungskapital aufzulösen und an die Betroffenen auszuschütten. Rund 56 Millionen Euro könnten so an die rund 2.600 heute noch lebenden Menschen mit Conterganschädigung, die Renten der Conterganstiftung beziehen, ausgezahlt werden.

Gründe für diese Initiative: Die Zinserträge für das Stiftungskapital gehen ab 2022 gegen null. Das wird sich in den nächsten 10 Jahren nicht ändern. Die Betroffenen, die inzwischen alle um die 60 Jahre alt sind, kämen sofort in den Genuss der Mittel, um selbstbestimmt und individuell vorsorgen zu können. Angesichts der heute gültigen Renten und der einmaligen jährlichen Zahlung für spezifische Bedarfe, ist die einmalige jährliche Sonderzahlung, die je nach Grad der Schädigung zwischen 460 € und 3.680 € beträgt, für den täglichen Bedarf nicht unbedingt notwendig. Mit der Einmalauszahlung können die Betroffenen Investitionen in die Zukunft finanzieren, die ihnen sofort und langfristig zu Gute kommen.

Dieter Hackler, Vorstandsvorsitzender der Conterganstiftung: „Die Kapitalerträge werden auf absehbare Zeit bei Anlage nach den Anlagerichtlinien des Bundes keine positive Entwicklung nehmen. Schon seit einigen Jahren erreichen wir nicht mehr die geplanten Anlageziele. Die Rentenzahlungen erfolgen wie die Zahlung für die spezifischen Bedarfe aus dem Bundeshaushalt. Da muss zumindest diskutiert werden, ob wir im Interesse der Betroffenen das Kapital der Stiftung an die Betroffenen zur selbstbestimmten und individuellen Vorsorge ausschütten sollten.“ Wenn der Stiftungsrat den Vorschlag unterstützt, müsste der Deutsche Bundestag den Weg dafür ebnen, dass das Stiftungskapital ab dem Jahr 2022, wenn die Zinsen auf Null gehen, ausgezahlt werden kann.

Tatsächlich sollten nach ursprünglichen Berechnungen die Mittel ausreichen, um die jährlichen Sonderzahlungen bis zum Jahr 2033 abzusichern. Hackler: „Nach den aktuellen Berechnungen reicht das Kapital nur noch bis zum Jahr 2028.“

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