Aktuelles

Vorschlagsverfahren für die Wahl der Betroffenenvertretung im Stiftungsrat endet am 15.03.2024

Die 13. Amtsperiode des Stiftungsrates der Conterganstiftung endet am 30.11.2024. Zur Neubesetzung der Betroffenenvertreterinnen und -vertreter wird in diesem Jahr eine Briefwahl unter allen anerkannten Menschen mit Conterganschädigung durchgeführt. Hierüber haben wir alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Conterganstiftung Mitte Januar per Post informiert.

Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen zu Kandidatinnen und Kandidaten endet mit Ablauf des 15.03.2024.

Alle leistungsberechtigten Personen der Conterganstiftung sind dazu berechtigt, Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl vorzuschlagen. Dem Wahlvorschlag muss eine Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person beiliegen. Aus der Einverständniserklärung muss hervorgehen, dass die Person das Amt im Falle einer Wahl annehmen würde. Sowohl der Wahlvorschlag als auch das Einverständnis sind schriftlich, per Post, mit dem Stichwort „Wahlvorschlag“ auf dem Kuvert an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung zu richten (Conterganstiftung, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln).

Für die Wahl kann sich jede natürliche Person aufstellen lassen, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und von einem anderen Menschen mit Conterganschädigung vorgeschlagen wird. Es können auch mehrere Personen vorgeschlagen werden.

Alle Informationen und Veröffentlichungen zum Thema „Stiftungsratswahl“ können Sie ab sofort hier einsehen.

Sie haben Fragen? Richten Sie diese gerne per E-Mail an geschaeftsstelle@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer +49 221 3673 3673.