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Pauschale Leistung zur Deckung spezifischer Bedarfe

Die Auszahlung der pauschalen Leistung zur Deckung spezifischer Bedarfe wird im Jahr 2021 am 11. Januar veranlasst. Gemäß Paragraph 14 Absatz 1 Satz 2 der Conterganschadensrichtlinien ist die Überweisung der Pauschale am 10. Januar eines jeden Jahres zu veranlassen. Da der 10. Januar 2021 jedoch auf einen Sonntag fällt, wird die Veranlassung der Überweisung der Zahlung gemäß § 14 Absatz 3 der Conterganschadensrichtlinien auf den folgenden Werktag verschoben. Das Geld wird in den darauf folgenden Tagen auf Ihrem Konto eingehen.