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MULTIDISZIPLINÄRE MEDIZINISCHE KOMPETENZZENTREN – STIFTUNG PRÜFT ZEHN FÖRDERANTRÄGE

Am 28.02.2024 ist die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Förderung als multidisziplinäres medizinisches Kompetenzzentrum abgelaufen. Alle zehn antragsbefugten medizinischen Einrichtungen reichten ihren Förderantrag fristgerecht ein.

Die Stiftung freut sich, dass die zehn Kompetenzzentren den Informationsaustausch fortsetzen und die Vernetzung verstärken, um eine langfristige Verbesserung der medizinischen Versorgung von Menschen mit Conterganschädigung zu bewirken.

Die Conterganstiftung wird die eingegangenen Anträge prüfen. Sie steht dazu im kontinuierlichen Dialog mit allen medizinischen Einrichtungen. Sobald die Antragsbearbeitung abgeschlossen ist, wird der Stiftungsvorstand im Benehmen mit dem Stiftungsrat über die Zuwendungsanträge entscheiden. Über den weiteren Verlauf des Förderverfahrens werden wir Sie wie üblich zeitnah an dieser Stelle informieren.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.