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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren - Stiftung prüft acht Förderanträge

Am 15.04.2022 ist die Frist zur Einreichung von Anträgen auf Förderung als multidisziplinäres medizinisches Kompetenzzentrum abgelaufen. Acht der neun medizinischen Einrichtungen, die im Rahmen der Interessenbekundungsverfahren 2021 (insgesamt fünf) und 2022 (insgesamt vier) erfolgreich waren (CIP berichtete hier), haben ihren Förderantrag fristgerecht eingereicht. Eine medizinische Einrichtung (Interessenbekundungsverfahren 2022) wird ihren Antrag erst in 2023 stellen. Hintergrund sind aktuelle Umstände zur Meisterung der Impf-Herausforderungen der Corona-Pandemie.

Die Conterganstiftung ist aktuell damit befasst, die Anträge zu prüfen. Sie steht dazu im kontinuierlichen Dialog mit allen medizinischen Einrichtungen. Sobald die Antragsbearbeitung abgeschlossen ist, wird der Stiftungsvorstand im Benehmen mit dem Stiftungsrat über die Zuwendungsanträge entscheiden. Über den weiteren Verlauf des Förderverfahrens werden wir Sie wie üblich zeitnah an dieser Stelle informieren.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.