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Multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren - Frist zur Einreichung der Interessenbekundung 2022 abgelaufen

Nach dem Start des Interessenbekundungsverfahrens am 01.10.2021 war es interessierten medizinischen Einrichtungen bis zum 15.02.2022 möglich, ihr Interesse an einer Förderung als multidisziplinäres medizinisches Kompetenzzentrum zu bekunden. Um einen möglichst großen Empfängerkreis auf den gesetzgeberischen Auftrag aufmerksam zu machen, multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren entsprechend der regionalen Verteilung der Betroffenen im Bundesgebiet aufzubauen, nutzte die Conterganstiftung auch in diesem Jahr  zielgruppenspezifische Medien- und Kommunikationskanäle. Denn planerisch ist es vorgesehen, regional von vier im Jahre 2021 geförderten Einrichtungen (CIP berichtete hier) auf maximal zehn Kompetenzzentren zu expandieren.

Mit folgendem Ergebnis: Sechs medizinische Einrichtungen reichten fristgemäß ihre Interessenbekundung ein.

Der Vorstand der Conterganstiftung wird diese nun bis zum 28.02.2022 unter Berücksichtigung der noch abzudeckenden Regionen Westen (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Süden (Bayern, Baden-Württemberg) und Osten (Berlin, Brandenburg, Sachsen) auswerten und festlegen, welche dieser Einrichtungen zur Antragstellung berechtigt sind.

Zur Erinnerung:
Bereits im Dezember 2021 wurden die fünf medizinischen Einrichtungen, die erfolgreich am Interessenbekundungsverfahren 2021 teilgenommen haben, zur Antragstellung für das Förderjahr 2022 aufgefordert. Darunter befand sich auch diejenige Einrichtung, die 2021 pandemiebedingt von einer Teilnahme am Förderverfahren absehen musste. Diese medizinischen Einrichtungen müssen nicht erneut an einem Interessenbekundungsverfahren im Jahr 2022 teilnehmen.

Sie haben Fragen zum Auf- und Ausbau multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren? Richten Sie diese gerne an beratung@contergan.bund.de oder rufen Sie an unter der Telefonnummer 0221 3673-3673.