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Mündliche Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster vom 23.11.2023

Am 23.11.2023 fand vorm Oberverwaltungsgericht Münster eine mündliche Verhandlung in einer gegen die Conterganstiftung gerichteten Klage statt. Wie im Rahmen der 114. Stiftungsratssitzung angekündigt, möchten wir Sie im Folgenden darüber informieren:

Der im Jahr 1961 geborene Kläger beantragte im Jahr 2011 die Festsetzung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz wegen mehrerer Körperschäden. Er machte geltend, seine Mutter habe während ihrer Schwangerschaft mit ihm wegen Schlafstörungen das Mittel Contergan eingenommen. Die Conterganstiftung hat den 2011 gestellten Antrag des Klägers abgelehnt und den dagegen gerichteten Widerspruch des Klägers zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die dagegen erhobene Klage des Klägers mit Urteil vom 09.08.2022 abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 23.11.2023 auf die von ihm zugelassene Berufung des Klägers dessen Berufung teilweise zurückgewiesen und die Conterganstiftung im Übrigen verpflichtet, in einzelnen Punkten über den Antrag des Klägers erneut zu entscheiden. Von den Kosten beider Instanzen trägt der Kläger drei Viertel, die Conterganstiftung ein Viertel. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.

Die Urteilsgründe liegen der Conterganstiftung noch nicht vor. Daher ist es derzeit nicht möglich, zu den eventuellen Folgen der Entscheidung für laufende oder bereits abgeschlossene Verwaltungsverfahren oder zur Einlegung einer Revision Stellung zu nehmen. Sobald das vollständige Urteil vorliegt, wird die Stiftung die Begründung des Gerichts auswerten und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die durch das OVG Münster veröffentlichte Pressemeldung können Sie hier abrufen.