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Evaluation des Conterganstiftungsgesetzes – Betroffenenbefragung

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag im Abstand von vier Jahren einen Bericht über die Auswirkungen des Conterganstiftungsgesetzes sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschriften vor (§ 25 ContStifG). In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein unabhängiges Forschungsinstitut, das I­GE­S Institut GmbH aus Berlin, mit einer Expertise über die Wirkungen des Fünften und Sechsten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes beauftragt.

Im Rahmen dieser Expertise sollen alle in Deutschland lebenden Betroffenen insbesondere zu ihren Erfahrungen zu den multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren sowie den zukünftigen Bedarfen befragt werden. Das IGES Institut wird auf Basis der Befragungsergebnisse Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kompetenzzentren entwickeln. Weitere Fragen betreffen die vorzeitig ausgeschütteten Sonderzahlungen sowie die Stärkung des Vertrauensschutzes.

Die Geschäftsstelle hat heute die Einladungen zur Befragung versendet – diese sollten in den nächsten Tagen bei den Betroffenen eintreffen. Die Adressdaten der Betroffenen wurden selbstverständlich nicht an das IGES Institut weitergegeben.

Die Befragung ist über die folgende Internetseite erreichbar: www.conterganbefragung.de

Dort muss der persönliche Zugangscode aus dem Einladungsschreiben eingegeben werden.

Betroffene, die den Fragebogen lieber per Post erhalten möchten, können sich an die Geschäftsstelle der Conterganstiftung wenden:
geschaeftsstelle@contergan.bund.de.

Die Unterlagen werden kostenfrei mit einem adressierten und frankierten Rückumschlag zur Verfügung gestellt.

Für alle Fragen rund um die Befragung steht Ihnen Luisa Grundmann vom IGES Institut gerne zur Verfügung.

E-Mail: conterganbefragung@iges.com
Telefon: 030-230 809 517

Bitte beteiligen Sie sich an der Befragung, damit aussagekräftige Ergebnisse generiert werden können. Vielen Dank!