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Auszahlung von Conterganrenten außerhalb des Europäischen Zahlungsraums im Dezember

Die „Richtlinien für die Gewährung von Leistungen wegen Contergan-Schadensfällen“ schreiben vor, dass die Conterganrenten zu Beginn eines Monats zu zahlen sind. Da die Überweisung auf ein Konto außerhalb Europas einige Tage in Anspruch nehmen kann, weist die Stiftung Renten die außerhalb des europäischen Zahlungsraums adressiert sind, bereits zur Mitte des vorhergehenden Monats an. Das hat oft zu Folge, dass Personen mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union die Rente bereits zur Mitte des Monats für den Folgemonat auf dem Konto haben.

Wie in den vergangenen Jahren, stellt der Dezember eine Ausnahme dieser Regel dar. Denn aus buchungstechnischen Gründen werden die Renten für den außereuropäischen Zahlungsraum einige Tage später, zum Ende des Monats Dezember, ausgeschüttet. Dies kann zur Folge haben, dass die Renten einige Tage später auf Konten außerhalb des Europäischen Zahlungsraums eintreffen. Dies stellt jedoch keine Unregelmäßigkeit dar. Es ist derselbe Zahlungsablauf wie in den vorhergehenden Jahren.