Individuell wohnen
Nach meinen eigenen Vorstellungen
Barrierefrei wohnen heißt individuell wohnen. Die Barrierefreiheit dient dem Ziel, die individuelle Mobilität und größtmögliche Selbständigkeit der contergangeschädigten Menschen zu sichern und so viel Unterstützung wie nötig zu bieten.

Die Lösungen hierzu sind so vielfältig wie die unterschiedlichen Ausprägungen der Conterganschäden. Selbst bei ähnlichen Schädigungen sind die Bedürfnisse des einzelnen contergangeschädigten Menschen sehr unterschiedlich.
Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz „sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche“ barrierefrei, „wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“1
Abhängig von der Conterganschädigung und der bestehenden Wohnsituation kann die Barrierefreiheit dabei durch einen Umbau oder durch Wohnungsanpassungs-Maßnahmen, durch die Verwendung von Hilfsmitteln oder auch durch einen Neubau ermöglicht werden.
Weitere Informationen
Barrierefrei Wohnen
Mehr Lebensqualität für alle
Ein Video von SoVD TV auf YouTube
Eingestellt von: T. Heckmann
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Passe ich mich meiner Wohnung an, oder meine Wohnung an mich?
Wir sind zu Gast bei Andreas Drohmann in Werne in Nordrhein-Westfalen. Er ist Ingenieur und beschäftigt sich schon seit Jahren mit dem Thema barrierefreies Wohnen. Und, er und seine Frau sind das Ehepaar aus unserem Eingangsbeispiel. Für ihn kein Einzelfall. Nachdem er bereits vor Jahren die erste, an die Bedürfnisse seiner contergangeschädigten Ehefrau angepasste, barrierefreie Wohnung geplant und ihr Haus seitdem immer wieder an die aktuellen Bedürfnisse angepasst hat, kommt er nun zu einem ernüchternden Fazit: Heute wie damals gibt es kaum kompetente Ansprechpartner, wenn es um eine individuelle Planung, abgestimmt auf persönliche Einschränkungen, geht. Weiterlesen ...
Quelle
[1] Gesetz zur Gleichstellung
behinderter Menschen
(Behinderten-Gleichstellungs-
Gesetz - BGG) i.d. Fassung
vom 19.12.2007, §4.
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