Assistenz
Sicherung der Teilhabe

Um die Teilhabe für contergangeschädigte Menschen sicherzustellen, sind - je nach individueller Schädigung - teilweise erhebliche Assistenzleistungen notwendig. In der Vergangenheit wurde diese Unterstützung in vielen Fällen von nahen Angehörigen oder Freunden erbracht. Mit zunehmendem Alter wird dies jedoch nur noch sehr eingeschränkt möglich sein, da etwa Eltern selbst Hilfe benötigen und Kinder ihr eigenes Leben haben, teilweise weit entfernt vom elterlichen Lebensmittelpunkt. Darüber hinaus führen auch Folgeschäden durch eine jahrelange Über- und Fehlbelastung des eigenen Körpers, zu einer weiteren Zunahme des Assistenzbedarfs bei contergangeschädigten Menschen.
Weitere Informationen
Assistenzleistungen nach SGB XII
Persönliches Budget
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Fahrdienste
Eingestellt von: T. Heckmann
Eingestellt am 25. November 2015. Letzte Aktualisierung am 01. September 2019.
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Zutrittskampagne „Assistenzhund willkommen“
Assistenzhunde sind für immer mehr Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung ein treuer Freund, Begleiter und Helfer und unterstützen sie beim Behinderungsausgleich.
Trotzdem passiert es immer wieder, dass Betroffenen der Zutritt zu öffentlichen Orten verweigert wird, wenn sie ihren Hund bei sich haben.
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