Das Bild zeigt einen digitalen Türdrücker, der mit einem Handy bedient wird

Wann werden die Kosten für digitale Helfer übernommen?

Ein erster Überblick über einen komplizierten Sachverhalt

Die digitale Transformation ist in vollem Gange. Sie verändert unsere Kommunikation, revolutioniert Arbeitswelten und bietet immer mehr praktische Anwendungen zur Erleichterung des Alltags. Damit ist sie auch für Menschen mit Conterganschädigung von Interesse. Die Verbraucherzentrale hat jetzt eine Broschüre über die „Digitalen Helfer“ veröffentlicht. Sie bietet vor allem wichtige Informationen in Sachen Kostenübernahme.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um ein Assistenzsystem nutzen zu können und gegebenenfalls gefördert zu bekommen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erbringen:


1. Die betroffene Person muss einen anerkannten Pflegegrad haben.

Der Umfang der Pflegebedürftigkeit wird seit dem 01.01.2017 durch Pflegegrade definiert. Werden Sie oder einer Ihrer Angehörigen pflegebedürftig, müssen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Gewährung eines Pflegegrades stellen. Nach Prüfung der formellen Berechtigung wird Ihre Pflegekasse die Beurteilung Ihres Falles an den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) weiterleiten.

2. Sie muss über den ganzen bzw. weite Teile des Tages allein leben. Oder aber mit jemandem zusammenwohnen, der in einer Notsituation nicht angemessen Hilfe leisten kann.

3. Betroffene müssen in der Lage sein, einen Hausnotruf selbst zu bedienen. Erkrankungen, wie etwa Demenz, können hier ein Hinderungsgrund sein.

Ein Beispiel: Software für die Haustechnik

Digitale Helfer sind auf dem Vormarsch – als digitale Produkte oder indem digitale Technik in bewährte Hilfsmittel integriert wird. Hier einige Beispiele von besonders nachgefragten Angeboten:

  • Eine automatische Herdabschaltung oder ein Bewegungsmelder, der nachts bei Bewegung das Licht einschaltet.
  • Ein Softwaresystem, das Licht, Heizung und Rollladen steuert. Lampen können tagsüber automatisch ihre Farben ändern.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für ein (mit einfachen) digitalen Funktionen ausgestattetes Pflegebett übernommen.
  • Ein mobiler Notrufknopf, der auch als Uhr dient.

Achtung: Wohnumfeld-Verbesserung versus Hilfsmittel

Nicht alle digitalen Hilfsmittel und Assistenzsysteme werden als so genannte Pflegehilfsmittel anerkannt. Eine Förderung durch die Kassen entfällt dann. Argumentation der Kassen: Neue Technologien steigern nicht automatisch die Lebensqualität älterer Menschen. Oder anders: Es fehlt bislang an entsprechenden Studien.

Hilfsmittel sind qua Definition ausschließlich bewegliche Gegenstände. Das bedeutet, dass weder Dienstleistungen noch behindertengerechte Umbauten von Immobilien, etwa der Einbau eines Treppenlifts, dazugehören. Allerdings übernimmt die Pflegekasse in manchen Fällen die Kosten für neue Technologien als so genannte „Wohnumfeld verbessernde Maßnahme“. Der Begriff bezeichnet Umbauten und technische Hilfen in den eigenen vier Wänden, die die häusliche Pflege ermöglichen bzw. erleichtern. Wenn die Voraussetzungen für eine solche Wohnumfeld verbessernde Maßnahme vorliegen, kann diese mit jeweils 4.000,- Euro bezuschusst werden. Wer solche Umbauten plant, sollte sich im Vorfeld beraten lassen.

Tipp der Verbraucherzentrale: Antrag stellen!

Leistungen der Pflegeversicherung werden von den gesetzlichen Pflegekassen, von privaten Versicherungsunternehmen auf der Basis eines Pflegeversicherungsvertrages oder von den Beihilfestellen gewährt. Die Krankenkasse muss die Kosten für Hilfsmittel nur übernehmen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Es ist gesetzlich sichergestellt, dass die Leistungen der privaten Krankenversicherung denen der gesetzlichen Pflegekassen entsprechen.

Derzeit sind viele Einzelheiten zur Kostenübernahme von digitalen Helfern ungeklärt. Die Fachleute der Verbraucherzentrale raten: „Falls Sie einen digitalen Helfer benötigen, sollten Sie die Übernahme bei der Pflegekasse beantragen. Wenn Sie eine Ablehnung erhalten, können Sie gegen diese Widerspruch einlegen. Wie das Urteil des Landgerichtes zeigt, ist hier viel in Bewegung. Letztlich besteht dann auch die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen muss.“

 

LINKS

Die Infobroschüre der Verbraucherzentrale

www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/digitale-helfer-fuers-wohnen-im-alter-wann-die-kassen-kosten-uebernehmen-43402

Beispiele für digitale Helfer Im Haushalt:  kiwi.ki/blog/smart-home/ambient-assisted-living/

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