Pauschale
Pauschale Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe

Durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (ContStifG) in der Fassung des Vierten Änderungsgesetzes 2017 werden die jährlichen Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe ab 2017 ohne Antrag an die behinderten Menschen gewährt, denen eine Conterganrente zuerkannt worden ist.
Zunächst erhalten alle Leistungsberechtigten einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 4.800 Euro. Darüber hinaus richtet sich die Höhe der pauschalen Leistung zur Deckung spezifischer Bedarfe nach der Schwere des Körperschadens und der hierdurch hervorgerufenen Körperfunktionsstörungen. Der Betrag liegt zwischen 876 Euro und 9.900 Euro. Vorbehaltlich einer Änderung der Rechtslage wird die Zahlung zukünftig am 10. Januar des jeweiligen Jahres veranlasst.
Die genaue Aufschlüsselung können Sie diesem Berechnungsmodell entnehmen:
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10.01.2019 | 12.09
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10.01.2019 | 14.58
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10.01.2019 | 17.29
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10.01.2019 | 21.01
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11.01.2019 | 13.14
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11.01.2019 | 16.32
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12.01.2019 | 09.09
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12.01.2019 | 11.25
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12.01.2019 | 14.27
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12.01.2019 | 20.34
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14.01.2019 | 12.31
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15.01.2019 | 09.35
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