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Thema Evaluierung: Der Conterganstiftung liegt noch kein Bericht vor

Die Conterganstiftung für behinderte Menschen hat keine Kenntnisse über die Inhalte des Evaluierungsberichts zum Conterganstiftungsgesetz. Entgegen anderslautender Vermutungen liegen der Stiftung weder Auszüge noch ein Vorabbericht vor. „Den Betroffenen werden keine Ergebnisse vorenthalten. Auch die Stiftung wird diese erst erfahren, wenn der Bericht dem Bundestag und damit der Öffentlichkeit vorgelegt wird“, betont Dieter Hackler, Vorstand der Stiftung.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat für die Bundesregierung im vergangenen Jahr das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg, unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Kruse, mit der Evaluierung beauftragt. Da auch eine Befragung der Betroffenen durchgeführt werden sollte und die Adressdaten der Betroffenen nur der Stiftung vorliegen, ist Herr Professor Kruse auf die Stiftung zugegangen und hat um Unterstützung gebeten.

Im Zuge dessen hatten der Stiftungsvorstand und die Geschäftsstelle die Gelegenheit, Herrn Professor Kruse die Arbeiten rund um das Thema Beratung und Kompetenzzentren vorzustellen. Zudem standen der Vorstandsvorsitzende sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Herrn Professor Kruse für Interviews zur Verfügung.

Das Conterganstiftungsgesetz legt fest, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag erstmalig nach zwei Jahren einen Evaluationsbericht, also einen Bericht über die Auswirkungen des Conterganstiftungsgesetzes sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung der Vorschriften, vorlegt (vgl. § 25 ContStifG).