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Namensänderung im Zuge des Sechsten Änderungsgesetzes: Aus „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ wird „Conterganstiftung“

Mit Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes ist der veraltete Zusatz „für behinderte Menschen“ im Namen der Stiftung entfallen. Die Stiftung heißt seitdem zeitgemäß „Conterganstiftung“. 

Im Contergan-Infoportal haben wir bereits alle Namensanpassungen vorgenommen.

Mit den Anpassungen in den Vorlagen und Vordrucken für den täglichen Schriftwechsel der Stiftung sind wir momentan befasst. Wir freuen uns, wenn die Änderung des Stiftungsnamens bald auch hier sichtbar wird. Bis zur vollständigen Umsetzung werden wir die bisher geltenden Vorlagen verwenden.