Vorstand

Stiftungsvorstand

Der Stiftungsvorstand ist ehrenamtlich tätig. Er besteht aus bis zu drei ordentlichen Mitgliedern (der/dem Vorsitzenden und höchstens zwei weiteren Mitgliedern).

Der Stiftungsvorstand wird nicht gewählt, sondern durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

  • im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF),
  • dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • und der Zustimmung des Stiftungsrates

bestellt.

 

Der Stiftungsvorstand nimmt u.a. folgende Aufgaben wahr:

  • Er führt die Geschäfte der Stiftung (Geschäftsberichte).
  • Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
  • Er führt die Beschlüsse des Stiftungsrates aus.

 

Der Stiftungsvorstand besteht derzeit aus folgenden Personen:

  • Herr Dieter Hackler (Vorsitzender)
  • Frau Margit Hudelmaier
  • Herr Heinz-Günter Dickel

Medizinische Kommission

Die Medizinische Kommission ist ein Gremium des Vorstandes, d.h. der Vorstand bedient sich im Bedarfsfall zur sachgerechten Erledigung von Aufgaben seiner Kompetenz. Der Stiftungsvorstand bestellt die Mitglieder der Medizinischen Kommission.

Diese setzt sich aktuell aus

  • insgesamt 21 Ärztinnen und Ärzte verschiedener medizinischer Fachrichtungen und
  • einem Vorsitzenden, der gemäß § 16 Absatz 3 Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) die Befähigung zum Richteramt hat,

zusammen.
 

Aufgaben der Medizinischen Kommission:

  • Die Medizinerinnen und Mediziner entscheiden, ob ein Schadensfall nach dem ContStifG vorliegt.
  • Sie bewerten den Schaden.
  • Der Vorsitzende der Medizinischen Kommission teilt das Ergebnis der Geschäftsstelle mit.

 

Folgende medizinische Fachrichtungen sind in dem Gremium vertreten:

  • Augenheilkunde (zwei Fachgutachter/innen)
  • Gynäkologie (zwei Fachgutachter/innen)
  • Hals-Nasen-Ohren (drei Fachgutachter/innen)
  • Humangenetik (ein/e Fachgutachter/in)
  • Innere Medizin (drei Fachgutachter/innen)
  • Mund-, Kiefer- und plastische Gesichtschirurgie (zwei Fachgutachter/innen)
  • Neurologie (zwei Fachgutachter/innen)
  • Orthopädie (drei Fachgutachter/innen)
  • Urologie (zwei Fachgutachter/innen)
  • Embryologie (ein/e Fachgutachter/in)

   Hier finden Sie das embryologische Gutachten zu Thalidomid von Prof. Dr. Beate Brand-Saberi.